ATINA-Hotel in Bad Wildbad - Wellness und Wandern im Schwarzwald


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Stornierungsbedingungen ATINA-Hotel - Wellness und Wandern im Schwarzwald - Bad Wildbad

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Stornierungsbedingungen



Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmenvertrag

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme, der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen.

5.a.) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5.b.) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.



Bei Zimmerreservierungen in Hotels, Gasthöfen und Pensionen gelten folgende Rücktrittspauschalen:


Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn:

Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn:

Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn:

Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn:

Danach:


10% des Reisepreises

20% des Reisepreises

40% des Reisepreises

60% des Reisepreises

80% des Reisepreises

Wir empfehlen bei längerem Aufenthalt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!


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